Die neuen Regelungen sollen Unterschiede zwischen den Bezirken ausgleichen und für mehr Klarheit sowie ein faires System für alle sorgen.
Haushaltsübliche Mengen an Siedlungsabfällen - wie Verpackungen, Altstoffe, Problemstoffe oder Möbelstücke - können weiterhin kostenlos abgegeben werden, finanziert über die Müllgebühr und Stofferlöse.
Für Abfälle, die nicht haushaltsüblich sind - z.B. Bauschutt, Abbruchholz, Altfenster und spezielle Materialien wie XPS oder Mineralwolle - gelten künftig landesweit einheitliche Preise und Freimengen.
Ab September findet sich die Preisliste auf der Homepage des BAV.
Weitere Informationen im Anhang:
25-08_Einheitliche_Annahmekriterien_und_Preise_im_ASZ_ab_September