Gemeinde Mörschwang
Startseite > Gemeindeamt > Verwaltung > Gebühren
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) mit 500 % des Steuermessbetrages.
Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) ebenfalls mit 500 % des Steuermessbetrages.