Gemeinde Mörschwang
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Mit 1. Jänner 2008 ist das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung in Kraft getreten.
Aufgrund dieses OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes ist jede Veranstaltung bei der hierfür zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen.
Seit 1. August 2012 finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich Wissenswertes über das OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz, wie Informationen für Veranstalter und Zirkusbetreiber und über Mindesterfordernisse für Veranstaltungen. Überdies finden Sie dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) zum OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und können direkt mit dem Land OÖ in Verbindung treten.
Information zum Mehrweggebot für Veranstaltungen:
Leitfaden
Gesetzestext mit Erläuterungen
Mehrwegprinzip auf Veranstaltungen
Feste ohne Reste
Festentsorgung und Kuchenbox
Mehrweggebot_FAQs
Abfallkonzept