Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

pro m³ und Jahr  €  5,62
Grundgebühr  € 112,40

Pauschalgebühr nach Belastungseinheit   € 224,80


Bei unbebauten Grundstücken, die an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, ist eine jährliche Bereitstellungsgebühr in der Höhe von  € 224,80 zu entrichten.


(In den oben angeführten Gebühren ist die  gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 10 %) bereits enthalten) 

 

Im Anhang finden Sie die Kanalgebührenordnung.


 



 

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