Gemeinde Mörschwang
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pro m³ und Jahr € 5,62Grundgebühr € 112,40
Pauschalgebühr nach Belastungseinheit € 224,80
Bei unbebauten Grundstücken, die an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, ist eine jährliche Bereitstellungsgebühr in der Höhe von € 224,80 zu entrichten.
(In den oben angeführten Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 10 %) bereits enthalten)
Im Anhang finden Sie die Kanalgebührenordnung.
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