Wassergebühr

Zuständig

 

Wasseranschlussgebühr 2023

Die Mindestanschlussgebühr beträgt für bebaute und für unbebaute Grundstücke € 2.571,80

Diese Mindestanschlussgebühr ist nur für den ersten Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) maßgebend.

Der Zuschlag je weiterem Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) beträgt 50 % der Anschlussgebühr =

€ 1.285,90

Wasserbezugsgebühr 2023

 Wasserbezugsgebühr pro m³ 2,06 €. 

Die Höhe der jährlichen Wasserbezugsgebühr (Mindestgebühr) beträgt pro Berechnungsanteil mindestens den Betrag von 40 Kubikmeter Wasserbezug = € 82,28.

Jährliche Zählermiete: € 24,68.

 Im Anhang finden Sie die Wassergebührenordnung.

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