Gemeinde Mörschwang
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Die Mindestanschlussgebühr beträgt für bebaute und für unbebaute Grundstücke € 2.575,00
Diese Mindestanschlussgebühr ist nur für den ersten Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) maßgebend.
Der Zuschlag je weiterem Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) beträgt 50 % der Anschlussgebühr = € 1.287,50
Wasserbezugsgebühr pro m³ € 2,50.
Die Höhe der jährlichen Wasserbezugsgebühr (Mindestgebühr) beträgt pro Berechnungsanteil mindestens den Betrag von 40 Kubikmeter Wasserbezug = € 99,88.
Jährliche Zählermiete: € 29,96.
Im Anhang finden Sie die Wassergebührenordnung.
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