Wassergebühr

Zuständig

Die Mindestanschlussgebühr beträgt für bebaute und für unbebaute Grundstücke € 2.575,00

Diese Mindestanschlussgebühr ist nur für den ersten Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) maßgebend.

Der Zuschlag je weiterem Berechnungsanteil (Wohnung bzw. Betriebsstätte) beträgt 50 % der Anschlussgebühr = € 1.287,50


Wasserbezugsgebühr pro m³  € 2,50

Die Höhe der jährlichen Wasserbezugsgebühr (Mindestgebühr) beträgt pro Berechnungsanteil mindestens den Betrag von 40 Kubikmeter Wasserbezug = € 99,88.

Jährliche Zählermiete: € 29,96.

 Im Anhang finden Sie die Wassergebührenordnung.

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